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   BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85   

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https://dejure.org/1985,15628
BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85 (https://dejure.org/1985,15628)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1985 - 3 StR 91/85 (https://dejure.org/1985,15628)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 3 StR 91/85 (https://dejure.org/1985,15628)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
    Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21).
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
    Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85).
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